
Heilmittelwerbegesetz
Rechtlich einwandfrei
–
werbewirksam im Einklang mit dem Gesetz.

Gesetzestext
Die Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos ist in Deutschland unzulässig, da sie gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt. Seit dem 1. April 2006 ist es gesetzlich verboten, solche Bilder zu Werbezwecken zu verwenden.
Das Verbot gilt für Werbung, die sich auf Mittel, Verfahren oder Behandlungen bezieht, deren Aussagen die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Beschwerden bei Menschen betreffen. Ebenso umfasst es operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen.
Redlichkeit
Unsere Priorität ist es, unseren Kunden realistische Vorstellungen zu vermitteln und sie umfassend aufzuklären. Deshalb verzichten wir bewusst auf die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern, da diese oft unrealistische Ideale zeigen können, die nicht mit den individuellen Gegebenheiten des eigenen Körpers übereinstimmen.
Stattdessen legen wir großen Wert darauf, dass das mögliche postoperative Ergebnis im persönlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt besprochen wird. In diesem Rahmen können individuelle Voraussetzungen berücksichtigt und realistische Erwartungen geschaffen werden. Unser Ziel ist es, unseren Kunden ein authentisches Bild zu vermitteln, frei von irreführenden Werbeaussagen, und so eine vertrauensvolle Basis für ihre Entscheidungen zu schaffen.



